Der Senat kennt die großen Unterschiede zwischen den Schulen. Statt die schwächsten Schulen gezielt zu unterstützen, ruht er sich zu sehr auf dem Hamburger Durchschnitt aus.
Schwimmen zu können ist für Kinder eine grundlegende Sicherheitskompetenz. Deshalb ist das Schulschwimmen in Hamburg verpflichtend. In den Klassen 3 und 4 sind insgesamt 36 Schwimmeinheiten à 45 Minuten vorgesehen. Das Ziel ist klar: Mindestens 95 Prozent der Kinder sollen am Ende der Grundschule das Seepferdchen erreicht haben.
Im Schuljahr 2024/2025 lag die Hamburger Seepferdchenquote bei 84,3 Prozent. Doch dieser Durchschnitt verdeckt enorme Unterschiede. Während an manchen Schulen fast alle Kinder das Seepferdchen schaffen, sind es an einer Schule gerade einmal 25 Prozent.
Wenn nach einem so umfangreichen Schwimmunterricht nur jedes vierte oder dritte Kind das Seepferdchen schafft, muss die Schulbehörde handeln.
Natürlich sind die Ausgangsbedingungen unterschiedlich. Gerade an Schulen in schwieriger sozialer Lage können zu Beginn besonders viele Kinder noch nicht schwimmen. Aber das erklärt die großen Unterschiede zwischen den Schulen nicht allein. Andere Schulen erreichen unter ähnlich schwierigen Voraussetzungen deutlich bessere Ergebnisse.
Der Senat kennt diese Unterschiede. Für das Schulschwimmen wurde ein detailliertes Berichtswesen vereinbart, das Schwimmerfolg und Fehlzeiten bis auf die einzelne Schule herunter auswerten soll. Die Behörde weiß also, wo ihre eigenen Ziele besonders deutlich verfehlt werden.
Doch gerade dort fehlt die gezielte Unterstützung. Wenn eine Schule weit hinter dem Ziel zurückbleibt, muss geklärt werden, woran es liegt: an Gruppengrößen, Personaleinsatz, Bedingungen am Schwimmstandort, Organisation, fehlender zusätzlicher Förderung, hohen Fehlzeiten – oder daran, dass die verpflichtende Teilnahme am Schwimmunterricht nicht konsequent genug durchgesetzt wird.
Nach genau diesen Faktoren haben wir gefragt. Doch zu wesentlichen Ursachen kann der Senat keine schulscharfen Erkenntnisse vorlegen. Das ist umso unverständlicher, weil für das Schulschwimmen bereits ein detailliertes Berichtswesen besteht.
Auch bei Fehlzeiten bleibt eine entscheidende Lücke: Schulen sollen Entschuldigungen prüfen, Eltern ansprechen und können bei Zweifeln Attestauflagen verhängen. Ob und wie häufig bei wiederholter Nichtteilnahme darüber hinaus tatsächlich Schritte zur Durchsetzung der Schulpflicht eingeleitet werden, kann die Behörde aber nicht schwimmspezifisch ausweisen. Bei zentral gemeldeten Schulpflichtverletzungen wird nicht erfasst, welcher Unterricht versäumt wurde.
Ebenso bleibt unklar, wie konsequent überprüft wird, ob eingeleitete Maßnahmen tatsächlich zu besseren Ergebnissen führen. Auf die Frage nach Kennzahlen, Prüfabständen und Konsequenzen bei ausbleibendem Erfolg verweist der Senat lediglich auf seine allgemeinen Ausführungen.
Hamburg gibt jährlich mehr als zehn Millionen Euro für Schulschwimmen, Beförderung und Begleitung aus. Bei diesem Aufwand reicht es nicht, auf einen Hamburger Durchschnitt von 84,3 Prozent zu verweisen. Entscheidend ist, was an den Schulen passiert, an denen besonders viele Kinder das Schwimmen nicht lernen.
Der Senat kennt diese Schulen. Jetzt muss er die Ursachen klären, gezielt unterstützen, die Teilnahme am Pflichtunterricht sicherstellen und überprüfen, ob seine Maßnahmen wirken. Aus Daten muss konkrete Hilfe werden – damit am Ende der Grundschule möglichst jedes Kind schwimmen kann.