Streichen ohne Nachrechnen: Senat kappt ASBH-Förderung – Ersatz bleibt offen

Antje Müller-Möller

Seit mehr als 40 Jahren berät und begleitet die Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus Hamburg e. V. (ASBH) Menschen mit diesen Erkrankungen und ihre Familien. Nach Angaben des Vereins leben in Hamburg mehr als 1.000 Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus. Viele von ihnen benötigen lebenslang medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung.

Ab 2027 will die Sozialbehörde die städtische Förderung der ASBH vollständig streichen. Es geht um 96.000 Euro jährlich. Ich wollte deshalb vom Senat wissen: Warum wird die Förderung beendet? Wer übernimmt die Arbeit künftig? Und hat der Senat geprüft, ob diese Einsparung Hamburg am Ende womöglich an anderer Stelle teuer zu stehen kommt? Die Antworten überzeugen mich nicht.

An der Arbeit der ASBH liegt es nicht.

Die ASBH verbindet krankheitsspezifische Fachberatung und psychosoziale Begleitung mit Selbsthilfe sowie Freizeit- und Entlastungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Nach Angaben des Vereins ist sie in Hamburg der einzige Anbieter eines vollständig rollstuhlgerechten Angebots dieser Art, bei dem auch Behandlungspflege sichergestellt werden kann.

Hinzu kommt ein erheblicher Einsatz von Ehrenamtlichen: Nach Angaben der ASBH wurden allein 2025 rund 6.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden geleistet.

Und der Senat bestätigt ausdrücklich: Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine ordnungsgemäße Durchführung der bisherigen Arbeit sprechen.

Auch die Leistungsbilanz 2025 spricht für sich. Neben zahlreichen Beratungen wurden Selbsthilfegruppen begleitet, Veranstaltungen und Seminare durchgeführt sowie Wochenend- und Ferienfreizeiten organisiert. Viele vereinbarte Kennzahlen wurden erreicht oder übertroffen.

Die Förderung wird also nicht gestrichen, weil das Angebot schlecht funktioniert.

Wer übernimmt diese Arbeit künftig?

Der Senat verweist auf mehrere bereits bestehende Stellen. Das Beratungszentrum Sehen|Hören|Bewegen|Sprechen berät Menschen mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen. Nach Angaben des Senats erfolgt diese Beratung im Allgemeinen im Zusammenhang mit einer konkret beantragten Leistung der Eingliederungshilfe.

Der Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche unterstützt Eltern und andere Bezugspersonen bei Fragen zur Pflege und zu Sozialleistungen.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät Menschen mit Behinderungen allgemein zu Rehabilitation und Teilhabe.

Und die Selbsthilfe-Kontaktstelle KISS unterstützt Selbsthilfegruppen beispielsweise in der Anfangsphase, durch Fortbildungen, Räume und Informationen über Fördermöglichkeiten.

Das sind wichtige Angebote. Menschen mit Spina bifida oder Hydrocephalus können sie grundsätzlich nutzen. Aber damit ist noch nicht beantwortet, wer die krankheitsspezifische Fachberatung und die psychosoziale Begleitung der ASBH tatsächlich übernimmt.

Genau danach hatte ich gefragt: Welche Stelle übernimmt welche Aufgabe? Ist das mit ihr vereinbart? Gibt es dafür zusätzliches Personal? Darauf gibt der Senat keine konkrete Antwort.

Auch bei den Entlastungsangeboten bleibt eine Lücke

Ähnlich sieht es bei den Freizeit- und Entlastungsangeboten aus. Für Kinder verweist der Senat unter anderem auf den Neuen Kupferhof und bei lebenslimitierenden Erkrankungen auf die Sternenbrücke.

Wie viele der bisherigen Nutzerinnen und Nutzer der ASBH dort tatsächlich aufgenommen werden könnten, kann der Senat jedoch nicht sagen. Das werde im Einzelfall entschieden. Für die erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer der ASBH nennt er kein entsprechendes alternatives Angebot.

Gerade diese Angebote ermöglichen Menschen mit komplexen Behinderungen Teilhabe und verschaffen gleichzeitig ihren häufig stark belasteten Angehörigen dringend benötigte Entlastung.

96.000 Euro sparen – aber was kostet es danach?

Besonders kritisch sehe ich die wirtschaftliche Seite der Entscheidung. Der Senat behauptet, durch die Streichung entstehe keine Kostenverlagerung. Eine konkrete Berechnung möglicher Folgekosten legt er jedoch nicht vor.

Dabei liefert er selbst Zahlen, die zeigen, warum eine solche Prüfung notwendig wäre:

Eine qualifizierte Assistenzleistung der Eingliederungshilfe kostete Hamburg 2025 durchschnittlich 28.520 Euro im Jahr. Eine sozialpädagogische Familienhilfe lag bei rund 26.000 Euro. Für eine stationäre Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung entstanden durchschnittlich rund 109.000 Euro jährlich.

Damit kostet ein einziger durchschnittlicher stationärer Hilfefall bereits mehr als die gesamte jährliche Förderung der ASBH.

Dazu sage ich:

„Wer 96.000 Euro streicht, ohne die möglichen Folgekosten zu berechnen, weiß nicht, ob er tatsächlich spart oder lediglich Kosten in Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Pflege verschiebt. Gerade bei einem funktionierenden spezialisierten Angebot muss erst gerechnet und dann gestrichen werden – nicht umgekehrt.“

Für mich ist die Sache deshalb nicht erledigt. Ich werde mich in den Haushaltsberatungen dafür einsetzen, die spezialisierte Fachberatung und die dafür notwendige hauptamtliche Struktur der ASBH zu erhalten.

Die Antwort des Senats zeigt: Die Arbeit der ASBH funktioniert. Einen gleichwertigen Ersatz für ihre spezialisierten Leistungen hat der Senat nicht nachgewiesen. Und ob die Streichung von 96.000 Euro den Hamburger Haushalt überhaupt entlastet, bleibt offen.

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