Wenn die Wohnung fehlt, bleibt der Schutzplatz belegt

Frauen, die vor Gewalt ins Frauenhaus geflohen sind, brauchen irgendwann eine eigene Wohnung – als Grundlage für einen Neuanfang in Sicherheit. In Hamburg gelingt dieser Schritt oft nur schwer. Mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage habe ich mir genauer angesehen, wie der Übergang vom Frauenhaus in eigenen Wohnraum funktioniert und wo er ins Stocken gerät.

Der Senat hat sich selbst eine durchschnittliche Verweildauer in den Frauenhäusern von 160 Tagen zum Ziel gesetzt. Im ersten Halbjahr 2026 waren es tatsächlich 225 Tage. Die Senatsantwort zeigt zugleich, welche Rolle die Wohnraumsituation bei langen Aufenthalten spielt: 2021 wurde sie bei 48 Frauen als Grund für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten genannt, 2025 bereits bei 62 Frauen und 64 Kindern.

Frauenhausplätze sind wertvolle und knappe Schutzplätze. Wenn Frauen dort allein wegen fehlenden Anschlusswohnraums länger bleiben müssen, stehen diese Plätze nicht für andere akut gefährdete Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Im schlimmsten Fall bedeutet das: Eine andere Frau findet nicht rechtzeitig den Schutz vor Gewalt, den sie braucht.

Eine Schlüsselrolle beim Übergang spielt das Projekt Vivienda der Lawaetz-wohnen & leben gGmbH. Vivienda sucht passende Wohnungen, vermittelt sie und begleitet die Mietverhältnisse auch nach dem Einzug. Der Senat führt Vivienda allerdings gemeinsam mit dem Projekt Abrigo in einer Zielzahl.

2024 kamen beide Projekte zusammen auf 94 Vermittlungen, 2025 auf 68 und im ersten Halbjahr 2026 auf 17. Angekündigt hatte der Senat, die Zahl ab 2026 auf mindestens 150 Vermittlungen pro Jahr zu steigern. Davon ist Hamburg derzeit weit entfernt.

Statt nachzusteuern, stellt der Senat sein eigenes Ziel nun wieder infrage. Weil die gemeinsamen Bedarfsmeldungen von Vivienda und Abrigo 2025 zurückgingen, sollen die Zielzahlen zunächst neu analysiert werden. Die qualitativen Leistungsbestandteile sollen bei der Ausschreibung für 2027 und 2028 unverändert bleiben.

Dazu sage ich klar:

„Weniger Meldungen sind kein Beleg für weniger Bedarf. Wenn die Verweildauer weit über dem Planwert liegt und die Wohnungssituation der häufigste erfasste Grund für lange Aufenthalte ist, darf der Senat seine Zielsetzung nicht einfach an niedrigeren Meldungszahlen ausrichten.“

Besonders bedenklich finde ich, was der Senat alles nicht weiß. Er erfasst nicht, wie lange Frauen im Frauenhaus bleiben, obwohl sie ausziehen könnten und wollen. Er weiß nicht, wie viele Schutzplatztage dadurch gebunden sind und nicht, woran die Vermittlung im Einzelfall scheitert – an der Wohnungsgröße, an der Miethöhe oder an formalen Hürden. Auch wie viele Frauen ohne Vivienda eine Wohnung finden, ist unbekannt.

Wer nicht misst, kann nicht steuern.

Deshalb bringe ich zu den Haushaltsberatungen 2027/2028 einen Antrag ein. Mein Ziel: Frauen, die das Frauenhaus verlassen können, sollen über Vivienda einen verlässlichen Zugang zu einer bedarfsgerechten Zahl geeigneter Wohnungen erhalten. Dafür soll der Senat verbindliche Vereinbarungen mit der SAGA, Wohnungsbaugenossenschaften und weiteren Vermietern treffen.

Die Wohnungen sollen insbesondere aus der regulären Fluktuation kommen und nicht eigens leer vorgehalten werden. Schleswig-Holstein zeigt mit dem Projekt „Frauen_Wohnen“, wie Vermittlung und Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft zusammenwirken können. Wie viele Wohnungen jedes Jahr in Hamburg benötigt werden, soll sich am tatsächlichen Bedarf von Frauen und Haushalten aus den Frauenhäusern orientieren. Genau dieser Bedarf muss deshalb erhoben und transparent ausgewiesen werden.

Meine Haltung ist eindeutig:

„Ein Frauenhaus ist ein Schutzraum in der Krise und kein Wartesaal für den Wohnungsmarkt. Wer Frauen und Kinder wirksam vor Gewalt schützen will, muss auch dafür sorgen, dass Frauen, die ausziehen können, den Weg in ein eigenes Zuhause finden. Denn jeder unnötig lange Aufenthalt bindet einen wertvollen Schutzplatz, den eine andere Frau in akuter Gefahr dringend brauchen kann.“

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