23,2 Hektar gefunden: Hamburg muss bestehende Windkraftflächen endlich anrechnen

Hamburg muss bis 2032 rund 378 Hektar für die Windenergie an Land anrechenbar machen. In einem dicht bebauten Stadtstaat mit wenigen freien Natur- und Landschaftsräumen ist deshalb entscheidend, jeden bereits vorhandenen Spielraum zu nutzen, bevor zusätzliche sensible Flächen ausgewiesen werden.

Genau hier zeigt unsere Schriftliche Kleine Anfrage: Es gibt mehr Spielraum, als bislang sichtbar war.

In Hamburg sind derzeit 61 Windenergieanlagen in Betrieb. Nach Angaben des Senats können die Flächen rund um bestehende Einzelanlagen mit insgesamt 23,2 Hektar auf das 0,5-Prozent-Flächenziel für 2032 angerechnet werden. Dabei geht es sowohl um Anlagen außerhalb der geplanten Vorranggebiete als auch um Anlagen in bisherigen Eignungsgebieten, die künftig nicht mehr als Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen.

23,2 Hektar entsprechen mehr als sechs Prozent des gesamten Hamburger Flächenziels. Dass dieses Potenzial erst durch eine parlamentarische Anfrage so deutlich auf den Tisch kommt, wirft Fragen auf. Gerade wenn der Senat das 2032-Ziel vollständig innerhalb Hamburgs erreichen und von einer Übertragung von Flächenbeiträgen auf andere Länder bislang keinen Gebrauch machen will, müsste die vollständige Ausschöpfung solcher Anrechnungsmöglichkeiten selbstverständlich sein.

Stattdessen werden gleichzeitig neue Windenergieflächen geprüft – auch in sensiblen Landschaftsräumen. In einer Stadt, in der Naturflächen ohnehin knapp sind und Wohnbebauung vielerorts dicht an mögliche Standorte heranreicht, darf die Reihenfolge nicht lauten: erst neue Flächen festlegen und später nachrechnen.

Erst rechnen, dann ausweisen.

Deshalb bringen wir jetzt einen Antrag in die Bürgerschaft ein. Der Senat soll sämtliche rechtlich anrechenbaren Flächen um bestehende Windenergieanlagen tatsächlich berücksichtigen und der Bürgerschaft den dafür notwendigen Beschluss nach § 5 WindBG vorlegen. Außerdem soll die Entwicklung der anrechenbaren Flächen fortlaufend erfasst werden.

Dabei richtet sich der Blick ausdrücklich auch auf den Hamburger Hafen. Hamburg will den Hafen als Energiehafen weiterentwickeln, und bis zum gesetzlichen Zieljahr 2032 können dort weitere Windenergieanlagen hinzukommen. Werden zusätzliche Einzelanlagen in Betrieb genommen, können auch deren Flächen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf das Hamburger Flächenziel angerechnet werden. Genau dieses Potenzial muss in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Zugleich fordern wir, die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen einschließlich einer möglichen Übertragung von Flächenbeiträgen erneut zu prüfen.

Unsere Linie ist klar: Windenergie ausbauen – aber mit einem sorgfältigen Umgang mit Hamburgs knappen Flächen. Die 23,2 Hektar zeigen, dass es Alternativen gibt. Diese müssen ausgeschöpft werden, bevor zusätzliche Natur- und wohnortnahe Flächen belastet werden.

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